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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Übertragung von Internet-Domains

Stand: 13. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Verkäufer und Käuferkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Übertragung von Internet-Domains, die über dombuy.de angebahnt oder mit der Martial Arts Pro UG (haftungsbeschränkt) geschlossen werden.
  2. Verkäufer ist:
    Martial Arts Pro UG (haftungsbeschränkt)
    Ganghoferstr. 90
    81373 München
    Deutschland
    Amtsgericht München, HRB 232390
    USt-IdNr.: DE311977793
    vertreten durch den Geschäftsführer Dusan Drazic
    E-Mail: office@martialartspro.de
  3. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen.
  4. Der Käufer bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Der Verkäufer darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis verlangen.
  5. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Darstellung der Domains und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung einer Domain auf dombuy.de stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an Interessenten, ein Kaufangebot abzugeben.
  2. Ein Kaufangebot muss mindestens die gewünschte Domain, den angebotenen oder zuvor vereinbarten Nettokaufpreis, die vollständigen Käuferdaten, den vorgesehenen neuen Domaininhaber und die Bestätigung der Unternehmereigenschaft enthalten.
  3. Gibt der Käufer über das Anfrageformular oder in Textform ein hinreichend bestimmtes Kaufangebot ab, ist er daran 14 Kalendertage gebunden, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist.
  4. Eine unverbindliche Bitte um Informationen oder die Aufnahme von Preisverhandlungen stellt noch kein Kaufangebot dar.
  5. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Kaufangebot innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich in Textform annimmt oder beide Parteien einen individuellen Domain-Kaufvertrag unterzeichnen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
  6. Der Verkäufer darf Kaufangebote insbesondere bei unvollständigen, widersprüchlichen oder nicht überprüfbaren Angaben ablehnen. Eine Begründung ist nicht geschuldet.
  7. Angaben in einem individuellen Domain-Kaufvertrag oder einer ausdrücklich als solche bezeichneten Individualvereinbarung gehen diesen AGB vor.

§ 3 Identifikation, Vertretung und Kauf im Auftrag

  1. Anonyme Käufe sind ausgeschlossen. Der Käufer muss vollständige und zutreffende Angaben zu Firma oder Namen, Rechtsform, ladungsfähiger Anschrift, Register und Registernummer, Steuer- beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie zur vertretungsberechtigten Person machen, soweit diese Angaben vorhanden oder rechtlich erforderlich sind.
  2. Handelt eine Person für ein Unternehmen oder einen Dritten, muss sie hierzu berechtigt sein. Der Verkäufer darf einen Registerauszug, eine Vollmacht oder einen vergleichbaren Nachweis verlangen.
  3. Ein Kauf im Auftrag eines Dritten ist zulässig, wenn der Käufer den Auftraggeber und den vorgesehenen neuen Domaininhaber vor Vertragsschluss vollständig benennt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bleibt der Käufer Vertragspartner und Zahlungsschuldner.
  4. Der Käufer benennt verbindlich die Person oder Organisation, auf die die Domain übertragen werden soll, sowie den gewünschten Ziel-Registrar beziehungsweise Provider. Diese Angaben werden Bestandteil des Vertrags.
  5. Eine Änderung des vorgesehenen Domaininhabers oder Ziel-Registrars nach Vertragsschluss bedarf vor Einleitung des Transfers der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Der Verkäufer darf eine erneute Identitäts- und Berechtigungsprüfung durchführen.
  6. Erweisen sich wesentliche Angaben des Käufers als falsch oder kann eine erforderliche Berechtigung nicht nachgewiesen werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere Zurückbehaltungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Kaufvertrag bezeichnete Domain. Übertragen wird die Domaininhaberstellung beziehungsweise die aus dem jeweiligen Registrierungsverhältnis folgende Rechtsposition nach Maßgabe der zuständigen Registry und der beteiligten Registrare.
  2. Bei einer .de-Domain umfasst die Leistung den Wechsel des Domaininhabers, gegebenenfalls zusammen mit einem Providerwechsel mittels AuthInfo. Bei generischen und sonstigen Top-Level-Domains richtet sich die Übertragung nach den Regeln der zuständigen Registry und der beteiligten Registrare.
  3. Nicht mitübertragen werden, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist:
    • Websites, Texte, Bilder und sonstige Inhalte;
    • Quellcode, Software und Datenbanken;
    • Hostingverträge, Server und SSL-Zertifikate;
    • E-Mail-Postfächer, E-Mail-Adressen und deren Inhalte;
    • DNS-Einstellungen und Weiterleitungen;
    • Social-Media-Konten;
    • Logos, Marken, Unternehmenskennzeichen, Namensrechte und sonstige Schutzrechte;
    • Kunden-, Nutzer- und Analysedaten;
    • Suchmaschinenpositionen, Backlinks oder Besucheraufkommen.
  4. Bestehende Websites, Weiterleitungen, DNS-Einträge und E-Mail-Funktionen können mit der Übertragung unterbrochen oder beendet werden. Der Käufer ist für die rechtzeitige Sicherung und Neueinrichtung seiner gewünschten technischen Konfiguration verantwortlich.

§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Rechnung

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro als Nettopreise zuzüglich der gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
  2. Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung wird anhand der Käuferdaten und der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Rechnung ausgewiesen. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen können insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren oder die Regeln für Leistungsempfänger in Drittländern anzuwenden sein.
  3. Der Käufer muss die für die steuerliche Beurteilung erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf vom Verkäufer überprüft werden.
  4. Ändert sich die steuerliche Behandlung aufgrund falscher oder unvollständiger Käuferangaben, darf der Verkäufer gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnen.
  5. Bank-, Zahlungsdienstleister-, Wechselkurs-, Registrar-, Provider- und Transferkosten des Käufers trägt der Käufer. Treuhandkosten trägt die im individuellen Vertrag bestimmte Partei; fehlt eine Bestimmung, trägt sie der Käufer.

§ 6 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug fällig, sofern im individuellen Vertrag oder auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.
  2. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung bezeichnete Konto oder über einen im individuellen Vertrag zugelassenen Zahlungs- oder Treuhanddienstleister.
  3. Der Verkäufer muss den Domaintransfer erst einleiten, nachdem der vollständige Rechnungsbetrag endgültig gutgeschrieben und frei verfügbar ist oder ein vereinbarter Treuhänder den gesicherten Zahlungseingang bestätigt hat.
  4. Zahlungen mit Rückbuchungs- oder Chargeback-Risiko gelten erst als endgültig, wenn der Betrag unwiderruflich verfügbar ist.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer darf nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Domain anderweitig anbieten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 7 Treuhandabwicklung

  1. Eine Treuhandabwicklung findet nur statt, wenn sie im individuellen Vertrag vereinbart und der Treuhänder eindeutig benannt wurde.
  2. Ergänzend gelten die Bedingungen des gewählten Treuhänders. Im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer hat der individuelle Domain-Kaufvertrag Vorrang; die technische Zahlungsabwicklung richtet sich nach den Bedingungen des Treuhänders.
  3. Der Verkäufer leitet den Transfer erst ein, nachdem der Treuhänder den gesicherten Eingang des vollständigen Kaufpreises bestätigt hat.
  4. Die Auszahlung an den Verkäufer soll erfolgen, sobald der erfolgreiche Wechsel des Domaininhabers bestätigt wurde oder die nach den Treuhandbedingungen geltende Prüf- oder Annahmefrist abgelaufen ist.
  5. Zusätzliche Identitäts-, Herkunftsnachweis- oder Compliance-Anforderungen des Treuhänders sind von der jeweils betroffenen Partei zu erfüllen. Hierdurch verursachte, nicht vom Verkäufer zu vertretende Verzögerungen verlängern die Abwicklungsfrist angemessen.

§ 8 Durchführung des Domaintransfers

  1. Nach endgültigem Eingang des vollständigen Kaufpreises beziehungsweise der gesicherten Zahlungsbestätigung des Treuhänders leitet der Verkäufer die Domainübertragung grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen ein.
  2. Der Verkäufer stellt – soweit nach der jeweiligen Domainendung und dem Transferverfahren erforderlich – einen gültigen AuthInfo-, Auth-, EPP- oder Transfercode bereit, hebt eine Transfersperre auf, bestätigt Transferanfragen und gibt die für den Wechsel des Domaininhabers notwendigen Erklärungen ab.
  3. Auth- und Transfercodes sind vertrauliche Sicherheitsdaten. Der Käufer darf sie nur dem vereinbarten Ziel-Registrar und den von ihm autorisierten, unmittelbar mit dem Transfer befassten Personen zugänglich machen.
  4. Der Käufer muss den Transfer unverzüglich einleiten, Bestätigungsanfragen fristgerecht bearbeiten, korrekte Inhaberdaten hinterlegen und alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vornehmen. Technische Probleme oder Fehlermeldungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
  5. Bei .de-Domains muss der Käufer den Inhaber- und gegebenenfalls Providerwechsel innerhalb der Gültigkeitsdauer der AuthInfo abschließen. Für andere Domainendungen gelten die Fristen und Verfahren der zuständigen Registry und Registrare.
  6. Registry- oder Registrar-Sperren, insbesondere vorübergehende Transfersperren nach einer Registrierung, einem vorherigen Transfer oder einer Änderung von Inhaberdaten, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Der Verkäufer informiert über ihm bekannte Sperren und wirkt an ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung mit.
  7. Verzögerungen, die von der Registry, einem Registrar, Provider, Treuhänder oder vom Käufer verursacht werden und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, führen nicht zum Verzug des Verkäufers. Gesetzliche Rechte bei einer vom Verkäufer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
  8. Scheitert oder verzögert sich der Transfer aus dem Verantwortungsbereich des Käufers, setzt der Verkäufer ihm eine angemessene Nachfrist. Nach deren fruchtlosem Ablauf darf der Verkäufer den nachweislich entstandenen Mehraufwand verlangen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  9. Der Transfer ist abgeschlossen, sobald die zuständige Registry oder der Ziel-Registrar den vereinbarten neuen Domaininhaber als Domaininhaber beziehungsweise Registranten führt oder den erfolgreichen Inhaberwechsel verbindlich bestätigt.
  10. Eine fehlende gesonderte Abschlussbestätigung des Käufers ändert nichts an einem technisch nachweisbar abgeschlossenen Inhaberwechsel.

§ 9 Gefahr-, Kosten- und Verantwortungsübergang

  1. Bis zum Abschluss des Inhaberwechsels bleibt der Verkäufer Domaininhaber und wird die Domain weder anderweitig übertragen noch zugunsten eines Dritten belasten.
  2. Mit Abschluss des Inhaberwechsels gehen die Verantwortung für Verwaltung und Nutzung der Domain sowie alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Verlängerungs-, Registrar-, Provider- und sonstigen Verwaltungskosten auf den Käufer über.
  3. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer insbesondere das Risiko eines Domainverlusts aufgrund verspäteter Verlängerung, falscher Kontaktdaten, unzureichender Kontosicherung oder sonstiger Umstände aus seinem Verantwortungsbereich.

§ 10 Erklärungen des Verkäufers

  1. Der Verkäufer erklärt, bei Vertragsschluss registrierter Inhaber der Domain und zur vertragsgemäßen Übertragung berechtigt zu sein.
  2. Dem Verkäufer sind bei Vertragsschluss keine Verfügungen, laufenden Gerichts- oder Schiedsverfahren, UDRP-, URS-, ADR- oder DISPUTE-Verfahren, Pfändungen oder sonstigen Rechte Dritter bekannt, die der vereinbarten Übertragung entgegenstehen, sofern solche Umstände nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich offengelegt wurden.
  3. Der Verkäufer erklärt nicht und garantiert nicht, dass die Domain in einer bestimmten Branche, für einen bestimmten Zweck oder in einem bestimmten Staat ohne Verletzung von Marken-, Unternehmenskennzeichen-, Namens-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter genutzt werden kann.
  4. Weitergehende Garantien oder verschuldensunabhängige Einstandspflichten übernimmt der Verkäufer nur, wenn sie in einem individuellen Vertrag ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind.

§ 11 Prüfungspflichten und Verantwortung des Käufers

  1. Der Käufer muss vor Vertragsschluss eigenverantwortlich prüfen, ob die Registrierung und seine beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzen können. Dies gilt insbesondere für die in seinen Zielstaaten und Branchen bestehenden Marken-, Unternehmenskennzeichen-, Namens-, Wettbewerbs- und sonstigen Schutzrechte.
  2. Eine auf dombuy.de veröffentlichte Domainbewertung ist keine rechtliche Schutzrechtsprüfung und ersetzt keine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
  3. Der Käufer trägt ab Abschluss des Inhaberwechsels die alleinige Verantwortung für Nutzung, Inhalte, Datenschutz, Impressum, Wettbewerbsrecht, Steuern und sonstige rechtliche Anforderungen seines Angebots.
  4. Der Käufer darf die Domain nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen.
  5. Der Käufer stellt den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Nutzung der Domain nach Abschluss des Transfers beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Verkäufer den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 12 Beschaffenheit und unverbindliche Bewertungen

  1. Vereinbarte Beschaffenheit ist ausschließlich die genaue technische Bezeichnung der Domain und ihre Übertragbarkeit auf den im Vertrag benannten neuen Domaininhaber nach den Regeln der zuständigen Registry und Registrare, soweit keine weitere Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Angaben auf dombuy.de, in einer Domainbewertung oder einem Exposé zu Marktwert, Punktzahl, Preisspanne, Nachfrage, möglichen Einsatzgebieten oder erzielbaren Preisen sind unverbindliche fachliche Einschätzungen. Sie stellen keine Garantie, keine zugesicherte Eigenschaft und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
  3. Nicht geschuldet werden bestimmte Besucherzahlen, Umsätze, Rankings, Backlinks, Reputation, E-Mail-Zustellbarkeit, Werbewirkung, Verkehrsfähigkeit, steuerliche Behandlung oder wirtschaftlicher Erfolg.
  4. Individuell offengelegte Besonderheiten, etwa eine Transfersperre, ein nahes Ablaufdatum oder ein laufendes Verfahren, werden Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.

§ 13 Mängelanzeige und Nacherfüllung

  1. Der Käufer muss nach dem Transfer unverzüglich prüfen, ob die richtige Domain auf den vereinbarten neuen Domaininhaber übertragen wurde, und erkennbare Abweichungen unverzüglich in Textform anzeigen. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt.
  2. Bei einer vom Verkäufer zu vertretenden Abweichung erhält der Verkäufer zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit diese möglich und zumutbar ist.
  3. Gesetzliche Rechte wegen arglistig verschwiegener Umstände, Vorsatzes oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Absatz 2 auf den Nettokaufpreis begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der typische, vorhersehbare Schaden den Nettokaufpreis wesentlich übersteigt und die Begrenzung dadurch den Vertragszweck gefährden würde.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 15 Kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht

  1. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern und den in § 1 Absatz 3 genannten Rechtsträgern geschlossen werden, besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht.
  2. Nach ordnungsgemäß abgeschlossenem Wechsel des Domaininhabers bestehen keine freiwilligen Rückgabe-, Umtausch- oder Rückabwicklungsrechte.
  3. Gesetzliche Rechte des Käufers wegen Pflichtverletzung, Mängeln, Arglist, Vorsatz oder ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.
  4. Kann der Verkäufer die Domaininhaberstellung aus einem von ihm zu vertretenden Grund endgültig nicht übertragen, erstattet er bereits erhaltene Zahlungen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz und § 14 dieser AGB.

§ 16 Vertraulichkeit und Referenznennung

  1. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Vertrags- und Verhandlungsinhalte sowie Auth- und Transfercodes vertraulich. Gesetzliche Auskunfts-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  2. Der Verkäufer darf den Domainnamen und den Abschluss des Verkaufs ohne Nennung des Käufers und ohne Offenlegung des Kaufpreises als Referenz nennen, sofern der Käufer dem nicht vor Vertragsschluss in Textform widerspricht.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Vorschriften, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  3. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben unabhängig davon Vorrang.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Wird ein Vertrag zweisprachig geschlossen, dient die englische Fassung dem Verständnis. Bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

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