Ablauf

Vom Interesse zur eigenen Domain

Der Kauf läuft zweistufig: erst Identifikation und schriftliche Bestätigung, dann Zahlung, dann Übertragung. Das schützt beide Seiten – dich vor einer Domain, die nie ankommt, und mich vor Rückbuchungen.

Anfrage mit Identifikation

Du wählst die Domain und füllst das Formular aus. Erforderlich sind Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Register- und Umsatzsteuernummer sowie ein Ansprechpartner mit Firmen-E-Mail-Adresse. Anonyme Anfragen und Freemail-Adressen ohne Firmenbezug werden nicht bearbeitet.

Kauf im eigenen Namen oder im Auftrag

Der Kauf im Auftrag Dritter ist ausdrücklich erwünscht – etwa durch Kanzleien, Agenturen oder Treuhänder. In diesem Fall benennst du im Formular zusätzlich den Auftraggeber und den späteren Domaininhaber. Beides wird Bestandteil des Kaufvertrags.

Prüfung und schriftliche Bestätigung

Ich prüfe die Angaben, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Du erhältst entweder eine Kaufbestätigung mit Vertragstext und Rechnung oder eine Absage. Ein Vertrag kommt erst mit dieser Bestätigung zustande – das Formular allein ist noch kein Kauf.

Zahlung

Bezahlt wird per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Bei fünfstelligen Kaufpreisen ist auf Wunsch eine Treuhandabwicklung (Escrow) möglich. Die Rechnung ist innerhalb von sieben Kalendertagen fällig. Danach verfällt die Reservierung.

Freigabe der Domain

Innerhalb von 3 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang wird die Domain freigegeben: bei .de per KK-Antrag beziehungsweise AuthInfo, bei .com/.net/.org per Auth-Code nach Aufhebung der Transfersperre. Freigegeben wird ausschließlich an den im Kaufvertrag benannten Empfänger und Registrar.

Abschluss

Sobald der Transfer im Zielregistrar abgeschlossen ist, gilt der Kauf als erfüllt. Du erhältst eine Übertragungsbestätigung für deine Unterlagen. Eine Rückabwicklung findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt.

Wer kaufen kann

Verkauft wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen. Das ist keine Schikane, sondern hat einen einfachen Grund: Bei einem Verbrauchergeschäft im Fernabsatz gäbe es ein Widerrufsrecht, und eine bereits übertragene Domain lässt sich praktisch nicht zurückholen.

Warum es kein Rückgaberecht gibt

Mit dem Abschluss des Transfers verlierst du nicht nur die Domain aus meinem Bestand, ich verliere auch jede Kontrolle darüber. Sie kann sofort weiterverkauft, umgezogen oder umkonfiguriert werden. Deshalb ist der Kauf endgültig. Prüfe vor der Anfrage in Ruhe, ob die Domain zu deinem Vorhaben passt – ich beantworte vorher gern jede Frage dazu.

Was ich nicht zusichere

Zugesichert wird dagegen: Ich bin Inhaber der Domain, sie ist frei von Rechten Dritter, die einer Übertragung entgegenstehen, und ich wirke an der Übertragung so lange mit, bis sie abgeschlossen ist.

Höhere Beträge, mehr Sicherheit Bei fünfstelligen Kaufpreisen ist auf Wunsch eine Abwicklung über einen Treuhandservice (Escrow) oder über das Anderkonto eines Rechtsanwalts möglich. Die Kosten trägt der Käufer. Sag einfach im Anfrageformular Bescheid.

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